1. Geltungsbereich
Die folgenden
Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen aller Art,
die von der SYSTEMADMINISTRATION-HEIDELBERG erbracht werden. Hiervon
abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur,
wenn diese von der SYSTEMADMINISTRATION-HEIDELBERG anerkannt wurden.
2. Auftragsausführung
Aufträge werden
von uns unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer
ausgeführt. Die Auswahl einzusetztender Mitarbeiter und
Subunternehmer bleibt der SYSTEMADMINISTRATION-HEIDELBERG vorbehalten.
Zu angemessenen
Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt, solange diese
für den Auftraggeber keinen unzumutbaren zusätzlichen Aufwand
zur Folge haben.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber
schafft alle Voraussetzungen, um eine ordnungsgemäße
Ausführung des Auftrags zu ermöglichen. Hierzu gehört je
nach Auftragsgegenstand:
•
Die Benennung einer Kontaktperson, die uns während
Auftragsdurchführung zur Verfügung steht und berechtigt ist,
Erklärungen entgegen zu nehmen und abzugeben, die im Zusammenhang
mit der Vertragsabwicklung für die gegenseitige Abstimmung
erforderlich sind.
• Das zur Verfügung stellen von Unterlagen
und anderen notwendigen betriebsinternen Informationen;
•
Die Einräumung eines Zutrittsrechtes in die Betriebsräume und
Anlagen, wenn ohne dies eine ordnungsgemäße Ausführung
nicht möglich ist
Verzögern sich
die Arbeiten ohne unser Verschulden, durch Umstände die der
Auftraggeber direkt oder indirekt zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber die daraus erwachsenden Kosten, insbesondere durch
Wartezeiten oder durch zusätzliche Anfahrten zu tragen. Die Kosten
berechnen wir nach den allgemeinen Verrechnungssätzen für
Serviceleistungen der SYSTEMADMINISTRATION-HEIDLEBERG.
4. Liefer- und Leistungszeit; Verzug
Termine und Fristen
beginnen erst zu laufen, wenn der Auftraggeber alle für deren
Ausführung zu treffenden Vorbereitungshandlungen vorgenommen und
seinen Mitwirkungspflichten Genüge getan hat. Befindet er sich mit
einer von ihm zu erbringenden Leistung im Rückstand,
verlängern sich die Termine und die Fristen um die Dauer
dieses Rückstandes.
Termine und Fristen
verlängern sich angemessen und mindestens um die Dauer der
Behinderung oder Unterbrechung beim Eintritt unvorhersehbarer
Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten
waren und von uns nicht zu vertreten sind. Dies gilt bei Fällen
von höherer Gewalt insbesondere auch bei Streik, Aussperrung,
Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, auch wenn solche
Umstände bei unseren Lieferanten und Subunternehmern auftreten,
soweit die Hindernisse nachweislich auf die Ausführung der von uns
zu erbringenden Lieferungen und Leistungen von erheblichen Einfluss
sind.
Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Leistungsverzug auf einer von uns
zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Beruht der Leistungsverzug
auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haften wir begrenzt auf den vertraglich
vorhersehbaren, typischerweise, eintretenden Schaden.
5. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte
Waren bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen
Ansprüche gegen den Auftraggeber sowie die zukünftigen,
soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen,
erfüllt sind.
6. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug
des Auftraggebers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%, bei
Unternehmern 8%, über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Ein Aufrechnungs-
und Zurückhaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, es sei
denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderungen.
7. Gewährleistung
Die von uns
geschuldeten Dienstleistungen werden sorgfältig und fachgerecht
nach dem jeweiligen Stand der Technik, sowie den einschlägigen
Sicherheitsvorschriften von qualifizierten Fachkräften erbracht.
Voraussetzung
für unserer Gewährleistung ist, dass der Mangel nicht auf
einer sachlichen Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit der uns
zur Ausführung unserer Leistungen vorgelegten Informationen
und/oder unsachgemäßer Nutzung beruht.
Im Gewährleistungsfall an uns gerichtete Mängelrügen sind schriftlich zu erheben.
Sind die
Mängelrügen berechtigt, so bestimmt sich die Form der
Nacherfüllung nach unserer Wahl. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl
zurücktreten oder mindern. Schadens- bzw. Aufwendungsersatz
leisten wir nur in den Grenzen von Abschnitt 8. Wir können die
Nacherfüllung verweigern, wenn sie uns nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Der Auftraggeber hat
uns nach Verständigung zur Vornahme aller notwendigen
Maßnahmen im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der
Gewährleistung befreit. Nur in dringenden Fällen der
Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden, wovon wir
sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des
Mangels in Verzug sind, hat er das Recht den Mangel selbst oder durch
fachmännische Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der
notwendigen Kosten zu verlangen, soweit diese angemessen sind.
Für Mängel
bei der Ausführung der Dienstleistung haften wir im Übrigen
nach den gesetzlichen Bestimmungen, auf Schadens- bzw.
Aufwendungsersatz jedoch nur in den Grenzen des Abschnitts 8.
8. Haftung
Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Beruht die Vertragsverletzung auf einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir
begrenzt auf den vertraglich vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden. Wir haften außerdem für Garantien (8 Abs.4).
Die Haftung nach
zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt
unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in 8 Abs. 1 bis 2 entsprechend.
Wir
übernehmen eine Garantie im Sinne der §§ 276 oder 639
BGB für die Beschaffenheit der Dienstleistung nur ausnahmsweise
und nur, soweit diese garantierte Beschaffenheit in einem
Vertragsdokument in einem fettgedruckten Abschnitt unter der
Überschrift "Unbegrenzte Haftung" ausdrücklich schriftlich
niedergelegt ist. Eine andere Überschrift oder eine andere Form
der Dokumentation genügt nicht. Aussagen über die
Dienstleistung, die in anderer Form oder unter anderer Überschrift
getroffen werden, sind einfache Beschreibungen des
Vertragsgegenstandes, für die eine Beschaffenheitsgarantie nicht
übernommen wird.
9. Rücktritt
Das gesetzliche
Rücktrittsrecht besteht mit der Maßgabe, dass der
Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn wir die
Pflichtverletzungen zu vertreten haben. Im Fall einer beiderseitig
nicht zu vertretenen Unmöglichkeit wird der Vertrag soweit, dies
wirtschaftlich vertretbar ist, einvernehmlich angepasst. Andernfalls
können beide Vertragsparteien vom Vertrag ganz oder teilweise
zurücktreten.
Setzt uns der Kunde
nach einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung eine Frist zur
Nacherfüllung und verstreicht diese ohne Ergebnis, so ist der Kunde verpflichtet, uns innerhalb einer Woche nach Ablauf der
gesetzten Frist schriftlich mitzuteilen, ob er von dem Vertrag
zurücktreten oder weiterhin Erfüllung verlangen will.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und macht er seine Rechte zu
einem späteren Zeitpunkt geltend, so ist der Kunde verpflichtet,
uns den Schaden zu ersetzen, der uns aufgrund unseres Vertrauens auf
das Fortbestehen der Vertragsbeziehung entstanden ist.
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand
für beide Vertragsparteien ist das für unseren
Geschäftssitz zuständige Gericht oder nach unserer Wahl auch
der Geschäftssitz des Auftraggebers, wenn dieser Vollkaufmann i.S.
des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.